Förderfonds
Aktueller Förderaufruf zum Thema Energietransformation
Die Metropolregion Nordwest fokussiert sich ab 2023 auf das Thema „Energietransformation“, um Kräfte zu bündeln, Synergien zu nutzen und vereint mehr zu erreichen.
Gemeinsam mit den regionalen Akteurinnen und Akteuren positioniert sich die Metropolregion Nordwest als klimagerechte Energieregion und stärkt mit kooperativen und innovativen Projekten die Zukunftsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Klimaneutralität der Energieversorgung.
Jene, die sich aktiv mit Ihrer Projektidee zum Thema „Energietransformation“ in den Prozess einzubringen möchten, können sich bis zum 15. Oktober 2023 um eine Förderung aus dem Förderfonds der Länder Bremen und Niedersachsen bewerben.
Gefördert werden können Vorhaben zu den Handlungsfeldern Wärmewende, Sektorenkopplung und energetische Nachbarschaften, Umsetzung der Wasserstoffstrategie Metropolregion Nordwest, Fachkräfte für die Energiewende, Fläche für die Energiewende sowie Energieeffizienz und weiteren regionalen Bedarfen der Energietransformation.
Beispielhafte Themen sind:
- Kommunale Wärmewende: interkommunale Planungsgemeinschaften, Umsetzung der kommunalen Wärmeversorgung etc.,
- Energie- und Wärmegemeinschaften oder Energy Sharing,
- rechtliche Rahmenbedingungen und standardisierte Genehmigungsverfahren,
- neue Technologien zur Energieerzeugung und –speicherung,
- Energietransformation in der räumlichen Planung: Multicodierung und kombinierte Flächennutzung, Steuerungskonzepte für Flächenkonkurrenzen, integrierte und sektorenübergreifende regionale Energiekonzepte (Wind, PV, Biogas, Geothermie etc.),
- Datenverfügbarkeit für die Energietransformation,
- Werbung / Berufsorientierung für Berufe im Bereich Energie, Umwelt- und Klimaschutz
- Schaffung von Transparenz in der Angebotslandschaft in den Bereichen Aus- und Weiterbildung und Qualifizierung für Fachkräfte der Energiewende,
- Anreizsysteme zur Energieeinsparung,
- Energieeffizienz-Netzwerke zu innovativen Fragestellungen.
Wir fördern insbesondere Arbeitshilfen, Machbarkeitsstudien, Konzepte, Pilotanwendungen FuE, Gutachten, Formate zur regionalen Profilierung und zum Wissenstransfer, Beratungsangebote, Modellvorhaben.
Innovative regionale Kooperationsprojekte mit einem hohen praktischen Mehrwert können mit bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden. Bitte beachten Sie, dass einzelbetriebliche Förderungen ausgeschlossen sind.
Ergänzender Hinweis: Unser Förderfonds eignet sich auch zur Kofinanzierung unterschiedlicher Fördertöpfe, wie bspw. INTERREG.
Wenn Sie eine Idee haben und mit uns gemeinsam die Energiewende gestalten wollen, beraten und unterstützen wir Sie gerne!
Kooperative Projekte anstoßen mit dem Förderfonds
Die Länder Bremen und Niedersachsen haben zu gleichen Teilen einen Förderfonds für die Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten eingerichtet, der mit jährlich mindestens 520.000 Euro ausgestattet ist.
Der Förderfonds ist das zentrale Instrument der Metropolregion Nordwest zur Förderung innovativer regionaler Kooperationsprojekte. Eine Förderung aus dem Förderfonds kann auch für eine Finanzierung des regionalen Eigenanteils in anderen Förderprogrammen, wie bspw. INTERREG-Projekten, beantragt werden.
Eine Übersicht geförderter Projekte der letzten Jahre finden Sie in der Online-Datenbank.
Gefördert werden Maßnahmen, die einen engen Bezug zu den im Staatsvertrag genannten Zielen und zu den Zielen des jeweils aktuellen Handlungsrahmens der Metropolregion aufweisen.
Die Prüfung der Förderfähigkeit der Projekte und Maßnahmen orientiert sich an den Vorgaben der Förderrichtlinie sowie an der Umsetzbarkeit der beantragten Projekte und Maßnahmen.
Die Förderwürdigkeit wird danach bemessen, ob das Projekt einen Beitrag zur strategischen Ausrichtung der Metropolregion, zur Zukunftsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Metropolregion und zur Stärkung regionaler Kooperationen leistet. Zur Bewertung legen die Gremien der Metropolregion festgelegte Förderkriterien zugrunde.
Zum Förderschwerpunkt "Energietransformation" können bis zum Stichtag 15.10.23 Anträge eingereicht werden.
Mit der neuen Richtlinie treten u.a. die folgenden Neuregelungen in Kraft:
- die maximale Förderquote beträgt 75%,
- Der Antragsteller hat einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 5 % der zuwendungsfähigen Kosten zu erbringen. Personelle Eigenleistungen des Antragstellers können als Eigenmittel angerechnet werden.
Antragsberatung:
Nutzen Sie bitte frühzeitig das Angebot der Geschäftsstelle und des Amtes für regionale Landesentwicklung Weser-Ems zur Beratung Ihrer Projektidee und/oder des Entwurfs Ihres konkreten Antrags. Gerne stehen wir Ihnen bei allen Fragen zur Antragstellung zur Verfügung.
Hinweis zum Antragsformular: Bitte laden Sie das Antragsformular zunächst herunter und bearbeiten Sie es nicht online, da dies ggf. zu Fehlern bei den hinterlegten Berechnungsformeln führen kann.
Dokumente
| Richtlinie Förderfonds (125 kB) | |
| Antragsformular Förderfonds Energietransformation.pdf (1 MB) | |
| Handlungsrahmen 2022 - 2025 (5 MB) | |
| FAQ Förderfonds (248 kB) | |
| Subventionserklärung (20 kB) | |
| Mittelabruf (23 kB) | |
| Muster Zwischenbericht (84 kB) | |
| Verwendungsnachweis (33 kB) | |
| Verwendungsnachweis Anlage 1 (20 kB) |

