Mit dem Wettbewerb „MobilitätsWerkStadt 2025“ unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung innovative Mobilitätskonzepte. Der Wettbewerb besteht aus drei Phasen. Aufgefordert sind unter Anderem Gemeinden, Landkreise, regionale Zusammenschlüsse von kommunalen Gebietskörperschaften sowie kommunale Verkehrsorganisationen, Einträge für die erste Phase bis zum 31. März 2019 einzureichen. In der ersten Phase sind Personalausgaben für eine Vollzeitstelle, Ausgaben für die Vergabe eines FuE-Auftrages, sowie Sachausgaben und Reisekosten förderfähig.
Mit der Fördermaßnahme „MobilitätsZukunftsLabor 2050“ wird die systemische, umsetzungsorientierte Mobilitätsforschung gefördert, um Wege aufzuzeigen, wie das komplexe Mobilitätssystem nachhaltiger – also sozialer, wirtschaftlicher und umweltfreundlicher - gestaltet werden kann. Ziel ist es, die individuelle Mobilität der Menschen zu sichern und dabei die Umwelt- und Lebensqualität insbesondere in Städten zu steigern sowie die Innovationsfähigkeit des deutschen Mobilitätssektors zu stärken. Hochschulen, Kommunen und Länder, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und gesellschaftliche Organisationen wie z. B. Vereine, Verbände und Stiftungen sind gebeten, Anträge bis spätestens 28. April 2019 einzureichen.
Details zu den Fördermaßnahmen finden Sie hier.
Wenn Sie eine Idee haben und Projektpartner suchen, sprechen Sie uns an!