Die Förderung zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit ansässiger kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) durch die Umsetzung touristischer Maßnahmen zu steigern. Gefördert werden:
- Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung und Neuerrichtung überregional bedeutsamer touristischer Infrastrukturen in den Bereichen Kultur-, Natur- und Gesundheitstourismus
- Kooperations- und Vernetzungsprojekte in den genannten Bereichen. Ziele sind dabei, neue touristische, auch an Nachhaltigkeitskriterien orientierte Angebote durch Vernetzung verschiedener Partner zu entwickeln und zu realisieren oder neue überregionale Zusammenarbeiten zur Verwirklichung gemeinsamer Ziele zu initiieren
- Vorhaben zur Schaffung barrierefreier touristischer Angebote, sofern die Maßnahmen nicht gesetzlich vorgeschrieben sind (NBank 2019)
Bis zum Ende März können kommunale Gebietskörperschaften oder juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts Anträge bei der NBank einreichen.
