Neuaufstellung Handlungsrahmen 2022-2025
Neuaufstellung Handlungsrahmen 2022-2025
© Metropolregion Nordwest
Die Themensetzung der Metropolregion Nordwest orientiert und orientierte sich in allen Handlungsrahmen an der inhaltlichen Ausrichtung der Europäischen Union. Derzeit laufen die Planungen der EU zur Förderperiode der Jahre 2021-2027. Grundlage dieser ist der Green Deal, der am 11.12.2019 von der Europäischen Kommission vorgestellt wurde. Dessen zentrale Zielsetzung ist es, bis 2050 die Netto-Emissionen von Treibhausgasen auf null zu reduzieren und somit als erster Kontinent klimaneutral zu werden. Im Mittelpunkt steht also das Thema Klimaneutralität. Für die Umsetzung setzt der Green-Deal auf folgende Themen, für die entsprechende Maßnahmen geplant werden sollen: saubere, erschwingliche und sichere Energie, Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft in der Wirtschaft, faire, gesunde und umweltfreundliche Lebensmittelsysteme, Aktivierung der Schul- und Berufsbildung, nachhaltige und intelligente Mobilität, Erhaltung der Ökosysteme und der Biodiversität sowie Mobilisierung von Forschung und Förderung von Innovation.
Sowohl der bisher von der Metropolregion eingeschlagene Weg der Besetzung interdisziplinärer, clusterübergreifende Kernthemen als auch die durch die EU vorgegebene Ausrichtung sind für die thematische Fokussierung des neuen Handlungsrahmens der Metropolregion Nordwest von entscheidender Bedeutung. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass mit dem Ausbruch der Pandemie und der derzeitigen Situation soziale Fragestellungen und Daseinsvorsorge einen hohen Stellenwert bei der Neuausrichtung einnehmen werden.
Der Vorstand der Metropolregion Nordwest hat in seiner Sitzung am 02.07.20 die Leitlinien zur Aufstellung des neuen Handlungsrahmens 2022-2025 beschlossen und drei zentrale Innovationspfade festgelegt:
- Klimaneutralität und Biodiversität gestalten
- Daseinsvorsorge sichern
- Nachhaltige und intelligente Mobilität vorantreiben
Die beschlossenen Innovationspfade zeigen die Zielrichtung bei gleichzeitiger gegenseitiger Beeinflussung auf. Die Themen greifen also ineinander und stehen in jeweiligen Wechselbeziehungen. Wobei „Klimaneutralität & Biodiversität“ als Klammer um die anderen Themen zu verstehen ist.
Der Vorstand zeigte sich zudem einig, dass bei der Ausgestaltung der Innovationspfade auf eine möglichst offene und agile Struktur zu setzen, um Flexibilität und Durchlässigkeit im Umsetzungsprozess und bei der Erarbeitung von Maßnahmen zu gewährleisten. Als im Wesentlichen für alle Innovationspfade inhärente Wirkfelder wurden folgende Handlungsfelder festgelegt, wenngleich nicht jedes gleichermaßen für die drei Innovationspfade relevant ist:
- Digitalisierung / Künstliche Intelligenz
- zukunftsfähige Gesellschaft
- Energieversorgung
- Ressourceneffizienz / Ressourcenschutz
- Lebensqualität / gleichwertige Lebensverhältnisse
- Wirtschaft / Arbeit
- Qualifizierung / lebenslanges Lernen
- Räumliche Planung / Stadt- und Regionalentwicklung
Im Rahmen der Umsetzung und der konkreten Arbeit mit dem Handlungsrahmen wird es so möglich, sich auf einzelne Themenstellungen zu konzentrieren und die jeweiligen aktuellen regionalen Bedarfe in den Fokus zu nehmen.
Auf dieser Grundlage hat der Vorstand die Geschäftsstelle beauftragt, unter Einbezug der Beiräte, Arbeitskreise, Cluster und des Vereins "Wirtschaft pro Metropolregion" die inhaltliche Ausarbeitung des Strukturentwurfs mit den skizzierten Innovationspfaden zu erarbeiten. Es gilt insbesondere über die derzeit vorgeschlagenen Handlungsfelder zu diskutieren und deren Ausgestaltung voranzubringen.
Alle Beteiligten haben damit die Möglichkeit mit ihren fachlichen Beiträgen zum neuen Handlungsrahmen aktiv Einfluss auf die Aktivitäten und geförderten Projekte der Metropolregion Nordwest zu nehmen, denn der Handlungsrahmen und die aus ihm abgeleiteten jährlichen Förderschwerpunkte sind maßgeblich für die Projektförderung der Metropolregion Nordwest aus dem Förderfonds, in dem jährlich mindestens 520.000 Euro für regionale Kooperationsprojekte zur Verfügung stehen.
Zeitlicher Ablauf:
Dem Vorstand wird in seiner ersten Sitzung in 2021 ein erster Entwurf des Handlungsrahmens unter Einbeziehung der Ergebnisse aus den Facharbeitsgruppen vorgelegt werden. Die Beschlussfassung durch den Vorstand ist für Juni 2021 vorgesehen. Die Metropolversammlung wird den Handlungsrahmen 2022-2025 dann in ihrer Jahressitzung beschließen.