Fördermöglichkeiten kommunaler Klimaanpassung
Förderprogramm für Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) fördert im Rahmen dieses Programms Projekte, die die Fähigkeit regionaler oder lokaler Akteure zur Anpassung an Folgen des Klimawandels durch Initiativen zur Bewusstseinsbildung, zu Dialog und Beteiligung sowie zur Vernetzung und Kooperation stärken. Für Kommunen steht der Förderschwerpunkt 3 „Kommunale Leuchtturmvorhaben sowie Aufbau von lokalen und regionalen Kooperationen“ offen.
Eine Übersicht der geförderten Projekte finden Sie hier. Weitere Informationen liegen auf den Seiten des BMUB und des Projektträgers Jülich vor.
Kommunalrichtlinie
Seit Sommer 2008 fördert das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) auf Basis der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative“ (Kommunalrichtlinie) Klimaschutzprojekte in Kommunen. Auch die kommunale Klimaanpassung ist förderfähig:
- Förderung der Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes: Klimaschutzkonzepte decken möglichst alle klimarelevanten Bereiche innerhalb einer Kommune ab. Optional kann der Bereich der Anpassung an den Klimawandel berücksichtigt werden.
- Förderung der Erstellung eines Klimaschutzteilkonzeptes „Klimagerechtes Flächenmanagement“: Dieses Teilkonzept dient als Entscheidungsgrundlage für die Innen- und Außenentwicklung durch Flächenmanagement in Kommunen. Hierbei werden Auswirkungen auf das Klima berücksichtigt, die sich aus der Flächennutzung ergeben (Klimaschutz), und Anforderungen an die Flächennutzung formuliert, die aufgrund erwarteter Klimaveränderungen erforderlich werden (Klimaanpassung).
- Förderung der Erstellung eines Klimaschutzteilkonzeptes „Anpassung an den Klimawandel“
Weitergehende Informationen stehen auf einem Portal zur Nationalen Klimaschutzinitiative und auf der Website des Projektträgers Jülich zur Verfügung.
Weitere Fördermöglichkeiten
EU, Bund und Länder haben darüber hinaus weitere, ganz unterschiedliche Fördertitel, die – explizit oder implizit – auch Anpassung an die Folgen des Klimawandels fördern. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) betreibt bspw. das Förderprogramm „Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt)“. Zudem können viele Förderprogramme, die nicht ausdrücklich zur Unterstützung von Klimaanpassung aufgelegt wurden, die Entwicklung und Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen vorantreiben, z. B. im Wohnungs- und Städtebau. Bei der Recherche passender Fördermöglichkeiten kann die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) genutzt werden.
Einen umfassenden Überblick der Fördermöglichkeiten kommunaler Klimaanpassungsmaßnahmen und Hinweise zur Antragstellung bietet ein vom Umweltbundesamt (UBA) herausgegebener Bericht.